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Urlaub und die Zeiterfassung. Wie gehen Unternehmer mit Urlaub um?

Unternehmer zu sein, hat Vor- und Nachteile. Während man auf der einen Seite, so zumindest in der Theorie, Urlaub machen kann, wann immer man es möchte, gibt es zeitgleich so manches zu bedenken. Natürlich wäre da zunächst die Tatsache, dass ein Unternehmer nur schwer im Urlaub nicht erreichbar sein kann. Der Spruch „Irgendetwas ist immer“, dürfte dies durchaus untermauern. Doch nicht nur der eigene Urlaub ist für Unternehmer manchmal schwer zu planen, denn schließlich möchten auch Mitarbeiter Urlaub machen können. Dieser steht ihnen gesetzlich gar zu und das ist auch gut so. Für die Firma, so auch für den Unternehmer, bedeutet dies, dass gute Planung von Nöten ist. Vor allem in den Sommermonaten gilt es, sich im Urlaub befindende Mitarbeiter, bestmöglich mit den hiesigen Ressourcen zu ersetzen. Heutzutage gibt es tatsächlich so einige Hilfestellungen Dank Technik und Software, die die Urlaubsplanung massiv erleichtern.

Urlaubsplanung im Unternehmen heute

Was muss denn eigentlich in puncto Urlaub geplant werden und wie kann Software dabei unterstützen? Die Urlaubsplanung im Unternehmen, fängt üblicherweise mit dem Urlaubsantrag an. Meist wird dieser Urlaubsantrag gemäß Prozess vom Vorgesetzten genehmigt, so dass der Urlaub des jeweiligen Mitarbeiters nun geblockt ist. Dies hilft dem Unternehmen wiederum, weitere Urlaubsanträge, gemäß dem Fehlzeitenkalender, zu genehmigen oder eben nicht. Ferner erleichtert eine solche Hilfestellung durch Zeiterfassungssoftware, vor allem, in Monaten, in denen viele Mitarbeiter im Urlaub sind, die Planung, indem man jene Mitarbeiter, die nicht im Urlaub sind, schnell identifizieren kann und bestmöglich einsetzen kann. So geht man sicher, dass wichtige fehlende Mitarbeiter, adäquat ersetzt werden können.

Welche Ansprüche haben eigentlich Arbeitnehmer?

Wie bereits erwähnt, hat ein ein jeder Angestellte in Deutschland Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Nun sind wir keine Rechtsanwälte und natürlich kann es sein, dass es hier auch mal Veränderungen gibt, doch besagt das Gesetz sinngemäß, dass die Wünsche des Mitarbeiters, also des Arbeitnehmers, zu berücksichtigen sind, wenn es um die zeitliche Festlegung des Urlaubs geht. Sehr wohl ist dort auch verankert, dass „dringende betriebliche Belange oder auch die Urlaubswünsche weiterer Mitarbeiter“ dem entgegenstehen. Hier fließen in der Praxis nun insbesondere auch soziale Aspekte ein. Nehmen wir also an zwei wichtige Mitarbeiter bestehen darauf zur selben Zeit in den Urlaub zu gehen, so würde jener Mitarbeiter, der zum Beispiel Kinder hat, bevorzugt werden.

Wie sieht es eigentlich mit der Erreichbarkeit im Urlaub aus?

Eine immer wiederkehrende Frage ist jene nach der Erreichbarkeit, denn schließlich möchte man im Urlaub auch mal abschalten können. Unternehmer werden sich bei diesem Punkt ohnehin schwer tun, selbiges zu tun. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer in Sachen Erreichbarkeit? Nun, auch hier gilt, dass wir keine Rechtsanwälte sind, doch wenn man ein wenig recherchiert, gelangt man zu der Erkenntnis, dass der Chef oder das Unternehmen nur dann den Mitarbeiter kontaktieren dürfen, wenn es sich um „zwingende Notwendigkeiten“ handelt. Der Chef darf den Mitarbeiter also nur dann im Urlaub stören, wenn die Hütte zu Hause im Büro so richtig brennt. In der Praxis ist dies meist leider eher nicht immer der Grund für die Anrufe aus dem Büro, wenn man im Urlaub ist. Nun stelle man sich vor, der Worst Case im Urlaub tritt ein und der Angestellte muss tatsächlich den Urlaub beenden, weil das Büro ihn in betrieblichen Angelegenheiten braucht. In diesem Fall, so unsere Recherchen, so hat der Arbeitgeber natürlich mindestens alle Kosten zu übernehmen.

Abschließend gesagt..

Wie immer im Leben, gibt es vor uns Nachteile. So ist es eben auch beim Unternehmertum. Während für die einen, es ein Traum wäre, der eigene Chef zu sein, so hätten die Unternehmer wohl hier und da gerne, die Sicherheiten und Rechte des Arbeitnehmers. Man kann eben nicht alles haben, ist man versucht zu sagen. Wenn es um den Urlaub von Mitarbeiters oder gar den eigenen Urlaub geht, ist man also gut beraten, mit Software, klaren betrieblichen Regeln und Prozessen und natürlich auch mit ein wenig Fingerspitzengefühl, für klare reibungslose Urlaubszeiten zu sorgen.

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